Das Abgeordnetenhaus hat heute den von der Berliner SPD vorgeschlagenen Mietendeckel beschlossen. Das bedeutet: Die Mieten werden in Berlin für 5 Jahre eingefroren, Mieterhöhungen sind ab sofort nicht mehr erlaubt. Die Mieterinnen und Mieter erhalten so eine Atempause vor Mieterhöhungen. Sobald das Gesetz im Amtsblatt veröffentlicht ist, tritt es rückwirkend zum 18. Juni 2019 in Kraft.
Die wichtigsten Punkte zum Mietendeckel
- Mietenstopp: Die Mieten werden für 5 Jahre eingefroren, Mieterhöhungen sind nicht mehr erlaubt.
- Mietobergrenzen: Bei Wiedervermietung gilt grundsätzlich die Vormiete. Falls die Vormiete höher ist als die Mietobergrenze, dann gilt die Mietobergrenze.
- Stark überhöhte Mieten können auf 120 Prozent der Mietobergrenze abgesenkt werden. Dabei wird die Lage der Wohnung durch Zu- und Abschläge berücksichtigt. Diese Regelung tritt erst in neun Monaten in Kraft.
- Neubauwohnungen und öffentlich geförderte Wohnungen sind ausgenommen.
- Besonders niedrige Mieten dürfen bei Wiedervermietung höchstens um 1€/m²auf 5,02€/m² Miete erhöht werden.