Die SPD Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt in Tempelhof-Schöneberg äußert sich zur Frage des Findungsprozesses des/der neuen Landesintegrationsbeauftragten wie folgt:
„Der Unmut der Mitglieder des Landesintegrationsbeirats ist insofern verständlich, als dass das Partizipationsgesetz nach §5 (1) PartIntG „lediglich“ eine Anhörung des Gremiums vorschreibt. Engagierten BürgerInnen, die teils seit Jahrzehnten für die Rechte und Pflichten von Menschen mit Migrationshintergrund streiten, ist dies verständlicherweise zu wenig an Einflussmöglichkeiten. Jedoch ist ein/e SenatorIn verpflichtet, Personalfindungsprozesse rechtlich einwandfrei durchzuführen und sich somit an entsprechenden Gesetzen und Richtlinien zu orientieren.
In was für einem Desaster eine formal fehlerhafte Stellenbesetzung enden kann, ist allen aus der Personalfindung des/der PolizeipräsidentIn von Berlin in Erinnerung. Insofern ist nicht nachvollziehbar, wohin die Kritik des Landesintegrationsbeirats von Berlin am Entscheidungsfindungsprozess bei besagter Stellenausschreibung im rechtlichen Rahmen führen soll. Noch unverständlicher ist es, die wenigen Teilhabemöglichkeiten durch einen Boykott noch stärker einzuschränken. Insofern ist an dem Entscheidungsfindungsmodus bzw. -prozess im Hause der Senatorin für Integration rechtlich nichts auszusetzen. Wir möchten jedoch betonen, dass wir eine stärkere rechtliche Einbindung des Integrationsbeirats befürworten würden. Dies kann jedoch nur auf einem rechtlich stabilen Fundament geschehen. Daran sollten wir perspektivisch arbeiten.“
Orkan Özdemir
Vorsitzender der AG Migration und Vielfalt in Tempelhof-Schöneberg
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