Der Beschluss der SPD-Kreisdelegiertenkonferenz vom 19.4.2013 im Wortlaut:
Der Landesvorstand der SPD wird aufgefordert, eine Arbeitsgruppe „Gute Arbeit in Berlin“ unter Beteiligung von Mitgliedern des Senats, der Abgeordnetenhausfraktion und Vertreter/innen der Gewerkschaften, Erwerbsloseninitiativen, aus den Bezirken und Arbeitsgemeinschaften einzurichten.
Ziel ist, die Umsetzung der unter dem Begriff der „Guten Arbeit“ verstandenen Prinzipien, im Verantwortungs- und Einflussbereich der SPD – im öffentlichen Dienst, bei landeseigenen Unternehmen und Unternehmen mit staatlicher Beteiligung, öffentlich geförderten Projekten, bei öffentlich vergebenen Aufträgen und staatlich geförderter Arbeit – zu begleiten und politische zu bewerten.
Die Arbeitsgruppe soll auf den Landesparteitagen hierzu Bericht erstatten. Im Sinne der „Guten Arbeit“ sind vor allem folgende Kriterien einzubeziehen:
- Einhaltung/Umsetzung des im Vergabegesetz definierten Mindestlohnes als Grundlohn (ohne Zulagen und Aufschläge)
- Verzicht auch sachgrundlose Befristungen
- Einschränkungen von Befristungen mit Sachgrund
- Verzicht auf Leiharbeit
- Förderung von Vollzeitstellen (ohne aber die individuelle Möglichkeit auf Teilzeitarbeit zu erschweren)
- Verzicht von Werkverträgen, durch die reguläre Beschäftigungsverhältnisse umgangen werden
- Tarifbindung und Tariftreue (keine Tarifflucht, keine tariffreien Räume, Anwendung von Flächentarifverträgen)
- Respektierung und Anerkennung von Betriebsräten/Personalräten und gewerkschaftlicher Tätigkeit